Pflegegrad 3
Täglicher Pflegesatz ab 01.02.2023
Pflegeentgeld | Unterkunft und Verpflegung | Investitionsfolgekosten | Tagessatz |
94,33 € | 26,60 € | 18,50 € | 139,43 € |
Der Anspruch der Kurzzeitpflege ist zeitlich und dem Betrag nach begrenzt: maximal für acht Wochen pro Kalenderjahr, höchstens 1.774,00 €. Der Anspruch der Verhinderungspflege beträgt höchstens 1.612,00 € für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr. Mit jedem Kalenderjahr entsteht der Anspruch neu.
Die Pflegekassen übernehmen nur den Anteil für die allgemeinen Pflegeleistungen. Die Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) und Investitionsfolgekosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu finanzieren.