Pflegegrad 3
Täglicher Pflegesatz ab 01.02.2023
Pflegeentgeld | Unterkunft und Verpflegung | Investitionsfolgekosten |
94,33 € | 26,60 € | 18,50 € |
Monatlicher Pflegesatz
Tagessatz | Monatssatz | abzgl. Pflegeversicherung | Monatsendbetrag |
139,43 € | 4.241,46 € | 1.262,00 € | 2.979,46 € |
Entlastung durch Leistungszuschlag
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten einen Zuschlag von der Pflegekasse zum pflegebedingten Eigenanteil, auch Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) genannt. Der Zuschlag steigt mit der Dauer der Pflege in der Pflegeeinrichtung und wurde zum 01. Januar 2024 angehoben.
Verweildauer im Heim: Leistungszuschlag
0 bis 12 Monate : 15%
13 bis 24 Monate: 30%
25 bis 36 Monate: 50%
über 36 Monate: 75%
Falls der Monatssatz nach Abzug des Pflegeversicherungsanteils nicht aus Eigenmitteln finanziert werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Zusatzleistungen werden vom Pflegebedürftigen selbst gezahlt.